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Fördermittel für die energetische Sanierung 2025

BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite und Beratungsförderung: Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Förderprogramme und senken Sie Ihre Sanierungskosten um bis zu 70 %. Wir verschaffen Ihnen den Überblick.

Bis zu 70 % Förderung

Maximaler Zuschuss bei Heizungstausch durch BAFA-Förderung mit allen Boni.

Bis 150.000 € Kredit

Zinsgünstiger KfW-Kredit für Effizienzhaussanierungen mit Tilgungszuschuss.

50 % Beratungsförderung

BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der Kosten.

5 % iSFP-Bonus

Zusätzlicher Bonus bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan.

Förderprogramme im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für die energetische Sanierung in Deutschland. Sie gliedert sich in mehrere Teilprogramme, die von unterschiedlichen Stellen administriert werden. Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Programms, der Antragstellung und der fachgerechten Umsetzung.

BAFA-Förderung (BEG EM)

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster und Lüftung. Bis zu 70 % Förderung bei Heizungsanlagen, bis zu 20 % bei Gebäudehülle und Anlagentechnik.

  • Grundförderung: 30 % (Heizung) / 15 % (Hülle, Anlagentechnik)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
  • Einkommensbonus: +30 %
  • iSFP-Bonus: +5 %
BAFA-Förderung im Detail

KfW-Förderung (BEG WG)

Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss.

  • Effizienzhaus-Stufen: 40, 55, 70, 85, Denkmal
  • EE-Klasse & NH-Klasse Boni
  • Worst Performing Building Bonus
  • QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung
KfW-Förderung im Detail

Förderberatung durch KFM

Unsere zertifizierten Energieberater begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess: von der Programmauswahl über die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisführung.

  • Individuelle Programmanalyse
  • Maximale Fördermittelausschöpfung
  • Antragsunterstützung BAFA & KfW
  • Technische Nachweisführung
Unsere Förderberatung

Vergleich der Förderprogramme

Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Vorhaben? Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung.

Kriterium BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) BEG Wohngebäude (KfW) BAFA Energieberatung
Fördergeber BAFA KfW BAFA
Förderart Zuschuss Kredit mit Tilgungszuschuss Zuschuss
Geeignet für Einzelne Sanierungsmaßnahmen Umfassende Sanierung zum Effizienzhaus Energieberatung / iSFP
Max. Fördersatz Bis zu 70 % Bis zu 45 % Tilgungszuschuss 50 % (max. 650 €)
Max. Fördersumme 30.000 € (Heizung) / 60.000 € (mit iSFP) 150.000 € Kredit je WE 650 € (EFH) / 850 € (MFH)
Energieberater nötig? Ja (bei den meisten Maßnahmen) Ja (zwingend erforderlich) Ja (dena-gelistet)
Kombinierbar? Nicht mit KfW BEG WG Nicht mit BAFA BEG EM Ja, mit beiden Programmen

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung

Unabhängig vom gewählten Förderprogramm gelten einige grundlegende Voraussetzungen, die für den Erhalt der Fördermittel erfüllt sein müssen:

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und bewilligt werden. Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Für die meisten Maßnahmen ist die Einbindung eines bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Als zertifizierte Berater erfüllen wir diese Voraussetzung.
  • Technische Mindestanforderungen: Die eingebauten Komponenten müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Dies betrifft U-Werte, Jahresarbeitszahlen und weitere technische Parameter.
  • Fachgerechte Ausführung: Die Maßnahmen müssen durch qualifizierte Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine Eigenleistung ist nur eingeschränkt förderfähig.
  • Bestandsgebäude: Förderfähig sind Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

So läuft die Förderung ab

1

Erstberatung

Gemeinsam analysieren wir Ihr Gebäude, Ihre Ziele und die passenden Förderprogramme. Sie erhalten eine klare Empfehlung mit konkreten Fördersummen.

2

Antragstellung

Wir erstellen die technische Projektbeschreibung und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei BAFA oder KfW. Erst nach Bewilligung darf gebaut werden.

3

Umsetzung

Während der Bauphase überwachen wir als Energieeffizienz-Experten die fachgerechte Ausführung und dokumentieren die Ergebnisse.

4

Auszahlung

Nach Abschluss erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN), damit Ihr Zuschuss oder Tilgungszuschuss ausgezahlt wird.

Häufige Fragen zu Fördermitteln

Für dieselbe Maßnahme ist eine gleichzeitige Förderung durch BAFA (BEG EM) und KfW (BEG WG) nicht möglich. Sie können jedoch verschiedene Maßnahmen an einem Gebäude über unterschiedliche Programme fördern lassen. Beispielsweise können Sie eine Heizung über die BAFA-Förderung und eine anschließende Gesamtsanierung über die KfW finanzieren. Unsere Energieberater helfen Ihnen, die optimale Förderstrategie zu entwickeln.

Für die meisten Förderprogramme im Rahmen der BEG ist die Einbindung eines bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Bei der KfW-Förderung (BEG WG) ist dies immer Pflicht, bei der BAFA-Förderung (BEG EM) bei fast allen Maßnahmen. Der Energieberater erstellt die technische Projektbeschreibung, begleitet die Umsetzung und bestätigt den fachgerechten Einbau. Ohne Energieberater erhalten Sie keine Förderung.

Beim Heizungstausch über die BAFA-Förderung können Sie bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Dies setzt sich zusammen aus: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch einer fossilen Heizung) + 30 % Einkommensbonus (bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro brutto). Maximal werden 30.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt, sodass der maximale Zuschuss 21.000 Euro beträgt.

Der iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) beträgt 5 % zusätzliche Förderung bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Voraussetzung ist, dass zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und die umgesetzte Maßnahme als Empfehlung darin enthalten ist. Zusätzlich erhöht sich die maximale Fördersumme bei Hüllenmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Der iSFP wird ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Programm und Antragslage. Bei der BAFA-Förderung (BEG EM) beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel vier bis acht Wochen. Bei der KfW-Förderung (BEG WG) erfolgt die Kreditzusage meist innerhalb weniger Wochen über die Hausbank. Wichtig: Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Kreditzusage begonnen werden. Wir empfehlen, frühzeitig zu planen und ausreichend Vorlaufzeit einzukalkulieren.

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