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⚡ GEG 2024 aktuell

GEG-Pflichten für Eigentümer 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt klare Anforderungen: Heizungspflichten, Nachrüstpflichten und Beratungspflicht beim Hauskauf. Was gilt 2026?

GEG Kernpunkte
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65 % EE-Pflicht bei neuen Heizungen
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Beratungspflicht beim Hauskauf (2 J.)
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Nachrüstpflichten Altbauten
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Ausnahmen Denkmalschutz
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Wichtige GEG-Pflichten

Was gilt 2026?

Beratungspflicht beim Hauskauf

Nach Paragraf 80a GEG sind Käufer eines EFH/ZFH verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren ein kostenloses Beratungsgespräch zu führen. Das Erstgespräch bei KFM ist kostenlos und erfuellt diese Pflicht.

Heizungspflichten ab 2024

Neue Heizungsanlagen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Übergangsfristen und kommunale Wärmeplanung gelten für Bestandsanlagen. KFM klärt Ihre konkrete Pflicht.

Nachrüstpflichten

Gebäude vor 2002 müssen begehbare Dachboden dämmen und zugängliche Heizungsrohre isolieren. Ausnahmen für selbst bewohnte EFH/ZFH.

Denkmalschutz-Ausnahmen

Denkmalgeschützte Gebäude können von GEG-Anforderungen ausgenommen sein. KFM kennt die Spielräume und entwickelt lösungen für historische Gebäude.

Häufige Fragen

FAQ GEG

Ja – Paragraf 80a GEG: Käufer eines EFH/ZFH müssen innerhalb von 2 Jahren ein Beratungsgespräch führen. Das Erstgespräch mit KFM ist kostenlos und erfuellt diese Pflicht.
Neue Heizungsanlagen müssen ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis: Wärmepumpe, WP-Hybrid oder Fernwärme. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen.
Denkmalgeschützte Gebäude können von Anforderungen ausgenommen sein. KFM klärt den konkreten Fall mit der Denkmalbehörde.

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