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BAFA-Förderung 2025: BEG Einzelmaßnahmen

Bis zu 70 % Zuschuss für Heizungstausch, Dämmung, Fenster und Lüftung. Erfahren Sie alles über Fördersätze, Boni und den Antragsprozess.

Was ist die BAFA-Förderung (BEG EM)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude -- Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Im Gegensatz zur KfW-Förderung, die auf Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus abzielt, fördert die BAFA-Förderung gezielte Einzelmaßnahmen mit direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die ihr Gebäude energetisch verbessern möchten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Förderfähige Maßnahmen

Die BAFA-Förderung umfasst folgende Einzelmaßnahmen:

Heizungstausch (Anlagen zur Wärmeerzeugung)

Der Heizungstausch ist die am höchsten geförderte Maßnahme innerhalb der BEG EM. Förderfähig sind:

  • Wärmepumpen: Elektrische Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Besonders effiziente Modelle mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Effizienzbonus von 5 %.
  • Biomasseheizungen: Pelletkessel, Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaser, sofern sie die Emissionsgrenzwerte einhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder Warmwasserwärmepumpe.
  • Solarthermieanlagen: Zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Mindestfläche und Kollektorertrag müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Brennstoffzellenheizungen: Stationäre Brennstoffzellensysteme zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung.
  • Innovative Heiztechnik: Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, Solarthermie-Großanlagen und weitere innovative Technologien.
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes: Gebäudenetze, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Anschluss an ein Wärmenetz: Anschluss an ein Wärmenetz, sofern dieses die Anforderungen erfüllt.

Gebäudehülle

Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle senken den Energiebedarf nachhaltig:

  • Dämmung von Außenwänden: Außendämmung (WDVS), Innendämmung oder Kerndämmung mit Einhaltung der geforderten U-Werte.
  • Dachdämmung: Dämmung von Steildach, Flachdach oder oberster Geschossdecke.
  • Dämmung der Kellerdecke und Bodenflächen: Dämmung der Kellerdecke von unten oder der Bodenplatte.
  • Fenster und Außentüren: Austausch gegen energetisch hochwertige Fenster, Dachfenster oder Außentüren mit vorgegebenem U-Wert.
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau oder Erneuerung von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Lüftungsanlagen: Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäude.
  • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Einbau von Flächenheizungen und programmierbaren Thermostatventilen.

Fördersätze und Boni im Detail

Die Fördersätze der BAFA-Förderung setzen sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Bonuskomponenten zusammen. Die einzelnen Boni sind kumulierbar, wobei der maximale Fördersatz 70 % beträgt.

Förderkomponente Heizung Gebäudehülle / Anlagentechnik
Grundförderung 30 % 15 %
Effizienzbonus (nat. Kältemittel bei WP) 5 % --
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % --
Einkommensbonus 30 % --
iSFP-Bonus -- 5 %
Maximaler Fördersatz 70 % 20 %

Die Boni im Einzelnen

Grundförderung (30 % / 15 %)

Die Grundförderung erhalten alle Antragsteller, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Für den Heizungstausch beträgt sie 30 %, für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik 15 %. Voraussetzung ist bei den meisten Maßnahmen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Effizienzbonus (5 %)

Der Effizienzbonus in Höhe von 5 % wird gewährt, wenn eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel (z. B. Propan R290) eingesetzt wird oder als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt. Dieser Bonus soll den Einsatz besonders klimafreundlicher und zukunftssicherer Technologien fördern.

Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)

Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % wird gewährt, wenn eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird. Voraussetzung: Die alte Heizung muss noch funktionsfähig sein und mindestens 20 Jahre alt sein (bei Öl- und Kohleheizungen) oder es handelt sich um eine Gasetagenheizung bzw. Gasheizung, bei der die gesetzliche Austauschpflicht noch nicht greift. Der Bonus wird bis 2028 in voller Höhe gewährt und sinkt danach schrittweise.

Einkommensbonus (30 %)

Der Einkommensbonus in Höhe von 30 % steht selbstnutzenden Eigentümern zu, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Nachzuweisen ist dies durch den Einkommensteuerbescheid. Dieser Bonus soll sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte von der Heizungsförderung profitieren können.

iSFP-Bonus (5 %)

Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % wird gewährt, wenn die durchgeführte Maßnahme in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Empfehlung enthalten ist. Zusätzlich erhöht sich bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.

Förderfähige Kosten und Obergrenzen

Maßnahme Max. förderfähige Kosten Mit iSFP-Bonus
Heizungstausch 30.000 € je WE --
Gebäudehülle 30.000 € je WE 60.000 € je WE
Anlagentechnik 30.000 € je WE 60.000 € je WE
Heizungsoptimierung 30.000 € je WE 60.000 € je WE

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Antragsprozess bei der BAFA-Förderung folgt einem klar definierten Ablauf:

  1. Energieberatung: Lassen Sie sich von einem dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten beraten. Wir analysieren Ihr Gebäude und empfehlen die wirtschaftlich und energetisch sinnvollsten Maßnahmen.
  2. Angebote einholen: Holen Sie Angebote von Fachunternehmen ein. Die Angebote müssen die förderfähigen Maßnahmen und Kosten detailliert aufschlüsseln.
  3. Technische Projektbeschreibung (TPB): Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
  4. Online-Antrag beim BAFA: Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Seit 2024 können Eigentümer den Antrag auch selbst einreichen.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten: Nach der Antragstellung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.
  6. Maßnahme umsetzen: Die Maßnahme wird durch qualifizierte Fachunternehmen fachgerecht umgesetzt. Der Energieeffizienz-Experte begleitet die Umsetzung.
  7. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss erstellt der Energieeffizienz-Experte den technischen Projektnachweis (TPN). Zusammen mit den Rechnungen reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
  8. Auszahlung: Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Wichtige Voraussetzungen

  • Das Gebäude muss in Deutschland liegen und der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragseingang ist unter bestimmten Voraussetzungen auf eigenes Risiko möglich.
  • Für die meisten Maßnahmen ist ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden.
  • Die technischen Mindestanforderungen der BEG müssen eingehalten werden.
  • Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Beim Einkommensbonus muss das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegen.
  • Beim Klimageschwindigkeitsbonus muss eine funktionierende fossile Heizung ersetzt werden.

Zeitplan und Fristen

Die Bearbeitungsdauer beim BAFA beträgt aktuell in der Regel vier bis acht Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Wir empfehlen, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden und die Förderung rechtzeitig zu sichern.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Antragsberechtigt sind Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), Contractoren sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Das Gebäude muss in Deutschland liegen und der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen. Beim Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Ja, alle Boni sind grundsätzlich kumulierbar. Sie können die Grundförderung (30 %), den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) kombinieren. Allerdings ist der maximale Fördersatz auf 70 % gedeckelt. In der Praxis bedeutet das: Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = 80 %, gedeckelt auf 70 %. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass eine funktionierende fossile Heizung ersetzt wird. Ausgeschlossen sind: bereits defekte Heizungen, Heizungen die jünger als 20 Jahre sind (bei Öl und Kohle), Heizungen die bereits der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen sowie Neubauten. Wird eine Gasheizung getauscht, die noch nicht der Austauschpflicht unterliegt, wird der Bonus ebenfalls gewährt. Hybridheizungen mit fossilem Anteil sind als neue Heizung nicht für den Bonus qualifizierend.

Grundsätzlich gilt: Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids. Es gibt jedoch die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf eigenes Risiko nach Antragseingang. Das bedeutet: Sobald der Antrag eingereicht ist, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen. Wird der Antrag abgelehnt, tragen Sie die Kosten selbst. Wir empfehlen, auf den Zuwendungsbescheid zu warten, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Energieeffizienz-Experten müssen in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein. Als KFM Energieberatung sind wir dort gelistet und berechtigt, Sie bei allen BAFA- und KfW-Förderprogrammen zu begleiten. Sie können uns direkt kontaktieren oder über die dena-Expertenliste nach weiteren Experten in Ihrer Region suchen. Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind ebenfalls förderfähig.

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