Was ist die KfW-Förderung (BEG WG)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude -- Wohngebäude (BEG WG) ist das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für umfassende energetische Sanierungen von Wohngebäuden zu einem definierten Effizienzhaus-Standard. Im Unterschied zur BAFA-Förderung, die Einzelmaßnahmen bezuschusst, finanziert die KfW die Gesamtsanierung über zinsgünstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen.
Das Programm wird über die KfW-Kredite 261 und 262 abgewickelt und richtet sich an Eigentümer, die ihr Wohngebäude durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen auf einen definierten Effizienzhaus-Standard bringen möchten. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist dabei zwingend erforderlich.
Effizienzhaus-Stufen im Überblick
Die Effizienzhaus-Stufe beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem definierten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl, desto besser die Energieeffizienz und desto höher die Förderung:
Effizienzhaus 40
Das Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Dies ist die anspruchsvollste Stufe und erfordert eine umfassende Sanierung mit höchster Dämmqualität, modernen Fenstern und einer hocheffizienten Heizungsanlage. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 20 % des Kreditbetrags.
Effizienzhaus 55
Das Effizienzhaus 55 benötigt 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Es bietet ein gutes Verhältnis zwischen Investitionsaufwand und Energieeinsparung und ist bei Sanierungen häufig anzutreffen. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 15 %.
Effizienzhaus 70
Das Effizienzhaus 70 erreicht 70 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Diese Stufe lässt sich oft mit gezielten Maßnahmen an Gebäudehülle und Heizung erreichen. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 10 %.
Effizienzhaus 85
Das Effizienzhaus 85 verbraucht 85 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Diese Stufe eignet sich besonders für Gebäude, bei denen aus baulichen Gründen keine umfangreichere Sanierung möglich ist. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 %.
Effizienzhaus Denkmal
Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten erleichterte Anforderungen. Der Primärenergiebedarf darf maximal 160 % des Referenzgebäudes betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 %.
Tilgungszuschüsse und Kreditbeträge
Der Tilgungszuschuss reduziert die Restschuld des KfW-Kredits und muss nicht zurückgezahlt werden. Er wird nach Abschluss der Sanierung und Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten gutgeschrieben.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Mit EE-Klasse | Mit NH-Klasse | Max. Kredit je WE |
|---|---|---|---|---|
| EH 40 | 20 % | 25 % | 25 % | 120.000 € / 150.000 € |
| EH 55 | 15 % | 20 % | 20 % | 120.000 € / 150.000 € |
| EH 70 | 10 % | 15 % | 15 % | 120.000 € / 150.000 € |
| EH 85 | 5 % | 10 % | 10 % | 120.000 € / 150.000 € |
| EH Denkmal | 5 % | 10 % | 10 % | 120.000 € / 150.000 € |
Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 € je Wohneinheit, mit EE- oder NH-Klasse erhöht er sich auf 150.000 € je Wohneinheit.
Boni und Zusatzförderungen
EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse)
Der EE-Klasse-Bonus von zusätzlich 5 % Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs für die Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch den Einsatz von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz mit entsprechendem erneuerbaren Anteil erreicht werden. Zusätzlich erhöht sich der maximale Kreditbetrag von 120.000 auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse)
Die NH-Klasse bietet ebenfalls einen Bonus von 5 % Tilgungszuschuss und die Erhöhung des Kreditbetrags auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Zertifizierung muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen. Die EE-Klasse und die NH-Klasse sind nicht kombinierbar.
Worst Performing Building (WPB) Bonus
Der WPB-Bonus gewährt einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 % für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands zählen. Als Worst Performing Building gilt ein Gebäude, das:
- einen Energieausweis der Klasse H aufweist, oder
- vor 1957 gebaut wurde und bei dem die Außenwand in den Hauptflächen noch nicht energetisch saniert wurde.
Der WPB-Bonus ist mit den Effizienzhaus-Stufen 40, 55 und 70 kombinierbar und kann die Förderung erheblich steigern. Er ist eine besonders attraktive Zusatzförderung für ältere, unsanierte Gebäude.
SerSan-Bonus (Serielle Sanierung)
Für serielle Sanierungen, bei denen vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente zum Einsatz kommen, wird ein zusätzlicher Bonus von 15 % gewährt. Dieser Bonus soll die Industrialisierung der Gebäudesanierung vorantreiben und die Sanierungsgeschwindigkeit erhöhen.
Maximaler Tilgungszuschuss: Rechenbeispiel
Die verschiedenen Boni sind kumulierbar. Ein Rechenbeispiel für die Sanierung eines unsanierten Gebäudes (Baujahr 1955) zum Effizienzhaus 40 EE:
| Komponente | Zuschuss |
|---|---|
| Effizienzhaus 40 Grundförderung | 20 % |
| EE-Klasse Bonus | 5 % |
| WPB-Bonus | 10 % |
| SerSan-Bonus | 15 % |
| Gesamt-Tilgungszuschuss | Bis zu 45 % |
| Max. Kredit je WE (EE-Klasse) | 150.000 € |
| Max. Tilgungszuschuss | 67.500 € |
QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist die Voraussetzung für die NH-Klasse. Die Zertifizierung bewertet das Gebäude nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien und stellt sicher, dass es nicht nur energieeffizient, sondern auch nachhaltig geplant und gebaut wird. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Stellen wie die DGNB, NaWoh oder BiRN.
Zu den bewerteten Kriterien gehören unter anderem:
- Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
- Primärenergiebedarf (nicht erneuerbar)
- Nachhaltige Materialgewinnung
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
- Barrierefreiheit und Nutzungsqualität
Antragsprozess bei der KfW
Der Antragsprozess für die KfW-Förderung unterscheidet sich von der BAFA-Förderung durch die Einbindung einer Hausbank:
- Energieeffizienz-Experte beauftragen: Der Energieeffizienz-Experte erstellt das Sanierungskonzept, berechnet die angestrebte Effizienzhaus-Stufe und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Sanierungskonzept erarbeiten: Gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten wird ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, das alle Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe definiert.
- Kreditantrag über die Hausbank: Mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) stellen Sie den Kreditantrag über Ihre Hausbank bei der KfW. Die Hausbank leitet den Antrag an die KfW weiter.
- Kreditzusage abwarten: Die KfW prüft den Antrag und erteilt die Kreditzusage. Erst nach Erhalt der Zusage darf mit den Maßnahmen begonnen werden.
- Sanierung durchführen: Die Sanierung wird durch Fachunternehmen unter Begleitung des Energieeffizienz-Experten durchgeführt. Die Baubegleitung ist dabei förderfähig.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss erstellt der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die bestätigt, dass die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde.
- Tilgungszuschuss-Gutschrift: Nach Einreichung der BnD wird der Tilgungszuschuss dem Kreditkonto gutgeschrieben und reduziert die Restschuld.
Kreditkonditionen
Der KfW-Kredit bietet besonders günstige Konditionen:
- Zinssatz: Deutlich unter dem marktüblichen Niveau, aktuell ab ca. 0,01 % effektiver Jahreszins (Stand: variabel, aktuelle Konditionen bei der KfW abrufbar).
- Laufzeit: Bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.
- Sondertilgungen: Gegen Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
- Kreditbetrag: Bis 120.000 Euro (Standard) bzw. 150.000 Euro (EE- oder NH-Klasse) je Wohneinheit.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
- Das Wohngebäude muss in Deutschland liegen und der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Die Einbindung eines bei der dena gelisteten Energieeffizienz-Experten ist zwingend erforderlich.
- Die angestrebte Effizienzhaus-Stufe muss rechnerisch nachgewiesen werden.
- Der Kreditantrag muss vor Beginn der Maßnahmen über die Hausbank bei der KfW gestellt werden.
- Alle Maßnahmen müssen durch qualifizierte Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten ist Pflicht.
- Für die NH-Klasse ist eine QNG-Zertifizierung erforderlich.
- Die BEG WG-Förderung ist nicht mit der BEG EM-Förderung für dieselben Maßnahmen kombinierbar.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Die BAFA-Förderung (BEG EM) bezuschusst einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Heizungstausch oder Dämmung mit einem direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die KfW-Förderung (BEG WG) hingegen finanziert die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die KfW-Förderung lohnt sich besonders, wenn Sie mehrere Maßnahmen kombinieren und einen definierten Effizienzhaus-Standard erreichen möchten. Die maximale Fördersumme ist bei der KfW mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit deutlich höher.
Die erreichbare Effizienzhaus-Stufe hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudetyp, Baujahr, bestehende Dämmung, Geometrie und Denkmalschutzauflagen. Bei typischen Einfamilienhäusern der 1960er- bis 1980er-Jahre ist mit einer umfassenden Sanierung häufig ein Effizienzhaus 55 oder 70 realistisch. Das Effizienzhaus 40 erfordert eine sehr hochwertige Sanierung und ist nicht bei jedem Gebäude wirtschaftlich sinnvoll. Unser Energieeffizienz-Experte berechnet im Rahmen einer Energieberatung, welche Stufe für Ihr Gebäude realistisch und wirtschaftlich ist.
Ja, der Worst Performing Building (WPB) Bonus ist mit allen Effizienzhaus-Stufen und der EE-Klasse kombinierbar. In der maximalen Konstellation (EH 40 + EE-Klasse + WPB + SerSan) können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 % auf einen Kreditbetrag von 150.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Allerdings sind die EE-Klasse und die NH-Klasse nicht miteinander kombinierbar.
Der KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank oder ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Der Ablauf: Zunächst erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA). Mit diesem Dokument gehen Sie zu Ihrer Bank und beantragen den KfW-Kredit. Die Bank leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Prüfung erhalten Sie die Kreditzusage. Erst dann dürfen Sie mit der Sanierung beginnen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der BzA und bei allen technischen Fragen im Antragsprozess.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung (EFB) durch einen Energieeffizienz-Experten ist bei der KfW-Förderung Pflicht. Der Experte überwacht die fachgerechte Umsetzung der geplanten Maßnahmen, prüft Materialien und Ausführungsqualitäten und stellt sicher, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Die Kosten für die Baubegleitung werden separat mit bis zu 50 % gefördert (maximal 5.000 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern). Diese Investition schützt vor Baumängeln und sichert Ihre Förderung ab.
