Was ist ein Gebäudeenergieausweis?
Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und transparent macht. Vergleichbar mit dem Energielabel bei Elektrogeräten zeigt der Energieausweis auf einer Farbskala von Grün (sehr effizient) bis Rot (hoher Energieverbrauch), wie energieeffizient ein Gebäude ist. Der Ausweis enthält Angaben zum Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) sowie zur Energieeffizienzklasse.
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes vorgelegt werden muss. Er informiert Interessenten über die zu erwartenden Energiekosten und ermöglicht einen Vergleich verschiedener Immobilien. Zudem enthält er Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich grundlegend in der Ermittlungsmethode unterscheiden:
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Ein Energieberater untersucht die Bausubstanz (Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung) und berechnet daraus den theoretischen Energiebedarf. Der Vorteil: Das Ergebnis ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Ein leerstehedes Gebäude oder ein Gebäude mit ungewöhnlichem Heizverhalten der Bewohner wird korrekt bewertet.
Der Bedarfsausweis ist die aussagekräftigere Variante und daher für folgende Fälle vorgeschrieben:
- Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn das Gebäude nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) saniert wurde
- Neubauten
- Gebäude nach umfassender Sanierung
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Die Verbrauchsdaten werden witterungsbereinigt, um regionale und jahreszeitliche Unterschiede auszugleichen. Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger, da keine aufwendige Gebäudeanalyse erforderlich ist. Allerdings bildet er das individuelle Nutzerverhalten ab und nicht den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes.
Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten sowie für Gebäude, die mindestens den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung einhalten.
Wann brauchen Sie einen Energieausweis? (GEG § 80)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 80, wann ein Energieausweis vorgelegt werden muss:
- Verkauf: Bei jedem Verkauf eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die Energiekennwerte angegeben werden.
- Vermietung: Bei Neuvermietung muss der Energieausweis dem potenziellen Mieter spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss in Kopie übergeben werden.
- Verpachtung: Auch bei der Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist der Energieausweis Pflicht.
- Aushangpflicht: In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis sichtbar ausgehängt werden.
Verstöße gegen die Vorlage- und Aushangpflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Gültigkeit: 10 Jahre
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, da bei einem Verkauf der Ausweis bereits bei Schaltung der Immobilienanzeige vorliegen muss.
Wichtig: Wenn nach der Ausstellung des Energieausweises wesentliche energetische Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung, Fenstertausch), ist der bestehende Ausweis zwar formal noch gültig, bildet aber den aktuellen Zustand nicht mehr ab. In diesem Fall ist ein neuer Ausweis empfehlenswert, um den verbesserten Zustand bei Verkauf oder Vermietung dokumentieren zu können.
Kosten eines Energieausweises
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Gebäudegröße ab:
- Verbrauchsausweis: ab ca. 80 bis 150 Euro für ein typisches Wohngebäude
- Bedarfsausweis: ab ca. 400 bis 700 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, je nach Komplexität und Gebäudegröße
Der Bedarfsausweis ist teurer, da eine aufwendige Gebäudeanalyse vor Ort erforderlich ist. Die höheren Kosten lohnen sich jedoch, da der Bedarfsausweis deutlich aussagekräftiger ist und auch konkrete Sanierungsempfehlungen enthält. Für größere Wohn- und Nichtwohngebäude erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Unser Ablauf zur Erstellung Ihres Energieausweises
- Anfrage & Beratung: Sie kontaktieren uns und wir klären gemeinsam, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich und sinnvoll ist.
- Unterlagen & Datenerfassung: Für einen Verbrauchsausweis benötigen wir die Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Für einen Bedarfsausweis erfassen wir die Gebäudedaten bei einer Vor-Ort-Begehung.
- Berechnung & Erstellung: Wir führen die normgerechte Berechnung durch und erstellen den Energieausweis mit allen Pflichtangaben und Modernisierungsempfehlungen.
- Registrierung: Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine Registriernummer.
- Übergabe: Sie erhalten den fertigen Energieausweis als gedrucktes Dokument und auf Wunsch zusätzlich als PDF.
Warum KFM Energieberatung für Ihren Energieausweis?
- Zertifizierte und dena-gelistete Energieberater mit langjähriger Erfahrung
- Schnelle Bearbeitung – Verbrauchsausweis in 3 bis 5 Werktagen, Bedarfsausweis in 1 bis 2 Wochen
- GEG-konforme Ausstellung mit vollständiger DIBt-Registrierung
- Persönliche Beratung zu Modernisierungsempfehlungen im Ausweis
- Kombination mit umfassender Energieberatung oder iSFP möglich
- Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Die Wahl hängt von Ihrem Gebäude ab. Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977, die nicht auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude haben Sie die freie Wahl. Wir empfehlen generell den Bedarfsausweis, da er aussagekräftiger ist und bei einem Verkauf einen besseren Eindruck macht.
Die Nichtvorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder in Immobilienanzeigen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor. Zudem können Käufer oder Mieter den fehlenden Energieausweis als Mangel geltend machen. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen.
Einen Verbrauchsausweis können wir in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Erhalt aller erforderlichen Verbrauchsdaten erstellen. Für einen Bedarfsausweis benötigen wir aufgrund der Vor-Ort-Begehung und der aufwendigeren Berechnung etwa 1 bis 2 Wochen. Bei dringendem Bedarf bieten wir auch einen Expressservice an.
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. In einem Mehrfamilienhaus gilt also ein Energieausweis für alle Wohneinheiten. Bei gemischter Nutzung (Wohnen und Gewerbe) können unter Umständen separate Ausweise für den Wohn- und den Nichtwohnteil erforderlich sein.
Einen Verbrauchsausweis können Sie bei uns auch online oder telefonisch beauftragen, da hierfür keine Vor-Ort-Begehung nötig ist. Für einen Bedarfsausweis ist eine persönliche Gebäudeaufnahme erforderlich. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen gemeinsam den für Sie passenden Ablauf.
