iSFP-Bonus 5 %: Wie er seit der BEG-Reform 2026 funktioniert
Das Wichtigste in Kürze
- Der iSFP-Bonus gewährt 5 % zusätzliche Förderung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM, Antrag beim BAFA) — seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Basis-Obergrenze (beim Einfamilienhaus 30.000 €), nicht mehr ab dem ersten Euro.
- Voraussetzung: Ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) muss vorliegen, bevor der Förderantrag gestellt wird.
- Beim Heizungstausch (KfW-Programm 458) kann die Gesamtförderung aus allen Boni auf bis zu 80 % steigen — höchstens jedoch 22.400 € je Wohneinheit. Einen iSFP-Bonus gibt es bei der Heizung nicht.
- Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind beim Einfamilienhaus förderfähige Kosten bis 30.000 € anrechenbar, mit iSFP bis 60.000 € (weitere Wohneinheiten gestaffelt). Daraus folgen maximal 4.500 € Zuschuss ohne iSFP und 10.500 € mit iSFP.
- Der iSFP selbst wird mit 50 % gefördert (BAFA) — ob sich der Bonus rechnet, hängt seit der Reform vom Umfang der Hüllensanierung ab.
Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung energetisch saniert, hat in den vergangenen Jahren gelernt: Am Ende entscheidet oft nicht die Technik, sondern die Förderlogik darüber, was eine Maßnahme tatsächlich kostet. Einer der am häufigsten übersehenen Hebel im deutschen Fördersystem ist der sogenannte iSFP-Bonus — fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung, die sich mit vergleichsweise wenig Aufwand sichern lassen.
Das klingt auf den ersten Blick nach einer kleinen Zahl — und seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 muss man genauer hinschauen, wo sie greift: Die fünf Prozentpunkte gelten nur noch für den Kostenanteil oberhalb der Basis-Obergrenze — beim Einfamilienhaus 30.000 €, bei mehreren Wohneinheiten entsprechend mehr. Wer nachrechnet, sieht trotzdem, dass sich der Aufwand bei größeren Vorhaben lohnt: Bei einem Sanierungspaket an der Gebäudehülle eines Einfamilienhauses mit 60.000 € förderfähigen Kosten bringt der Bonus 1.500 Euro extra — und er hebt zugleich die anrechenbare Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 Euro, was den Zuschuss insgesamt von 4.500 auf 10.500 Euro mehr als verdoppelt. Einzige Bedingung: Es muss ein individueller Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) vorliegen.
Dieser Artikel erklärt, was der iSFP-Bonus konkret ist, wie er mit dem übrigen BEG-Fördersystem zusammenspielt, wer ihn beantragen kann und was Sie dabei beachten müssen. Wir zeigen außerdem, warum der iSFP selbst — trotz seines bürokratischen Klangs — ein praktisches Planungsinstrument ist, das weit mehr leistet als nur fünf Prozent Bonus.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das von einem qualifizierten Energieberater — in der Regel im Rahmen einer BAFA-geförderten Vor-Ort-Beratung — erstellt wird. Er beschreibt auf Basis einer Gebäudeanalyse, in welchen Schritten ein Bestandsgebäude über einen Zeitraum von typischerweise 10 bis 15 Jahren energetisch saniert werden kann, um schrittweise in Richtung eines effizienten Gebäudestandards zu gelangen.
Im iSFP wird festgehalten, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — zum Beispiel zuerst die Dämmung der obersten Geschossdecke, dann der Fensteraustausch, dann der Heizungstausch — und wie diese Schritte aufeinander abgestimmt werden sollten, damit keine Maßnahme eine andere entwertet oder behindert. Das Dokument enthält auch Informationen zu erreichbaren Effizienzklassen, CO₂-Einsparpotenzialen und einer groben Einschätzung der Investitionskosten.
Wichtig zu verstehen: Der iSFP ist kein Bauauftrag und keine verbindliche Verpflichtung. Er ist ein Beratungsdokument, das Eigentümern Orientierung gibt. Sie müssen die darin empfohlenen Maßnahmen nicht zwingend in der vorgeschlagenen Reihenfolge umsetzen — und schon gar nicht alle davon. Der Fahrplan ist ein Angebot, kein Pflichtprogramm.
Die Erstellung eines iSFP ist Bestandteil der BAFA-geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Diese Beratung wird mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit höchstens 650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten mit höchstens 850 Euro Zuschuss. Als BAFA-zugelassene Energieberater erstellen wir bei KFM Energieberatung in Bonn regelmäßig solche Fahrpläne — für Objekte im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus konkret?
Der iSFP-Bonus ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) verankert und greift bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, die beim BAFA beantragt werden. Er wirkt seit dem 21. Juli 2026 auf zwei Wegen: Zum einen verdoppelt ein gültiger iSFP die anrechenbaren Kosten beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € (für weitere Wohneinheiten gilt eine eigene, ebenfalls höhere Staffel). Zum anderen kommen 5 Prozentpunkte auf den regulären Fördersatz obendrauf — allerdings ausschließlich für den Kostenanteil, der über die Basis-Obergrenze ohne iSFP hinausgeht — beim Einfamilienhaus 30.000 €, bei mehreren Wohneinheiten die Summe der Basisstaffel. Die früher übliche Rechnung „5 % ab dem ersten Euro" gilt nicht mehr. Bei voll ausgeschöpften 60.000 € sind das 5 % auf 30.000 €, also 1.500 € zusätzlich.
| Maßnahme (BEG EM) | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus | Zusätzlich mit Einkommensbonus* |
|---|---|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets etc.) | 30 % Grundförderung (+ ggf. weitere Boni) | kein iSFP-Bonus (gesamt max. 22.400 € je Wohneinheit) | +40 / 30 / 10 % je nach Jahreseinkommen |
| Wärmedämmung Dach / Fassade / Keller | 15 % | 15 % + 5 % nur auf Kosten über der Basis-Obergrenze (EFH 30.000 €) | kein Einkommensbonus |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 15 % + 5 % nur auf Kosten über der Basis-Obergrenze (EFH 30.000 €) | kein Einkommensbonus |
| Lüftungsanlagen | 15 % | 15 % + 5 % nur auf Kosten über der Basis-Obergrenze (EFH 30.000 €) | kein Einkommensbonus |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | 50 % (kein iSFP-Bonus hier) | 50 % |
* Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus sind zwei verschiedene Boni. Der Einkommensbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 40 % bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro; neu ist ein Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt einmalig auf die jeweilige Einkommensgrenze. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen liegt bei 16 % und sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag sind ersatzlos entfallen. Die genaue Kombination aller Boni beim Heizungstausch ist komplex — lassen Sie sich dazu im Einzelfall beraten, denn die maximal mögliche Summe hängt von Ihrem konkreten Gebäude und Ihrer Einkommenssituation ab. Gedeckelt ist sie in jedem Fall bei 80 % von höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bei 22.400 Euro.
Was kostet ein iSFP — und rechnet er sich wirklich?
Das ist die Frage, die uns Eigentümer am häufigsten stellen, wenn wir das Thema iSFP-Bonus in der Beratung ansprechen. Die ehrliche Antwort: Seit der Reform rechnet sich der Bonus vor allem bei größeren Sanierungen der Gebäudehülle. Als Planungsinstrument bleibt der Fahrplan unabhängig davon wertvoll.
Kostenrahmen für die Erstellung
Die Kosten für eine qualifizierte Energieberatung mit iSFP-Erstellung liegen beim Einfamilienhaus je nach Gebäudegröße und Aufwand typischerweise zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern hängt der Aufwand stark von Zahl und Zustand der Einheiten ab.
Davon übernimmt die BAFA bis zu 50 %. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der maximale Zuschuss 650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten 850 Euro. Beim Einfamilienhaus liegt Ihr Eigenanteil damit meist bei 850 bis 1.850 Euro.
Das Gegenrechnen lohnt sich
Stellen Sie diesem Eigenanteil gegenüber, was der iSFP bei den nächsten Sanierungsmaßnahmen bringt. Entscheidend ist dabei seit dem 21. Juli 2026 die Höhe der förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus gilt: Bis 30.000 Euro ändert der Fahrplan am Fördersatz nichts, dort bleibt es bei 15 % Grundförderung. Oberhalb dieser Grenze wirkt er doppelt — er hebt die anrechenbaren Kosten auf 60.000 Euro und bringt auf den Anteil darüber zusätzlich 5 %. Bei 45.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 6.750 Euro Grundförderung plus 750 Euro Bonus, zusammen 7.500 Euro statt 4.500 Euro ohne iSFP. Bei voll ausgeschöpften 60.000 Euro sind es 9.000 Euro plus 1.500 Euro Bonus, also 10.500 Euro.
Wer in den kommenden Jahren mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle plant — also zum Beispiel Fenster, Dach und Fassade — kann den Fahrplan für jede dieser Maßnahmen nutzen, sofern sie innerhalb seiner Gültigkeitsdauer (in der Regel 15 Jahre ab Ausstellung) umgesetzt wird.
- Sanierungspaket Hülle im Einfamilienhaus, 60.000 € förderfähig — anrechenbar in dieser Höhe nur mit iSFP
- Grundförderung 15 % auf 60.000 €: 9.000 €
- iSFP-Bonus 5 % auf die 30.000 € oberhalb der Grundgrenze: +1.500 €
- Gesamtzuschuss mit iSFP: 10.500 € — ohne iSFP nur 4.500 € (15 % auf max. 30.000 €)
- Abzüglich Eigenanteil iSFP-Erstellung (ca. 1.000 €): Netto-Vorteil rund 5.000 €
Schritt für Schritt: So sichern Sie sich den iSFP-Bonus
Der Prozess ist geradliniger als viele Eigentümer vermuten. Er lässt sich in vier Schritte gliedern:
Schritt 1: Energieberater beauftragen
Beauftragen Sie einen BAFA-zugelassenen Energieberater mit einer Vor-Ort-Beratung und der Erstellung eines iSFP. Achten Sie darauf, dass der Berater explizit den iSFP als Bestandteil der Beratung anbietet — nicht jede Energieberatung endet automatisch mit einem vollwertigen Sanierungsfahrplan im BAFA-Format. Die Berater-Suche funktioniert über das Expertennetzwerk der dena oder direkt über BAFA-gelistete Fachleute in Ihrer Region. In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis stehen wir von KFM Energieberatung für genau diesen ersten Schritt zur Verfügung.
Schritt 2: iSFP erstellen lassen
Der Energieberater besichtigt Ihr Gebäude, analysiert Hülle und Haustechnik und erstellt anschließend den Fahrplan. Sie erhalten das Dokument als standardisiertes BAFA-Formular. Bewahren Sie es sorgfältig auf — es ist der Nachweis, den Sie beim Förderantrag für Maßnahmen an der Gebäudehülle brauchen.
Schritt 3: Beratungsrechnung mit BAFA-Zuschuss
Den Zuschuss für die Beratung beantragt Ihr Energieberater beim BAFA, bevor die Beratung beginnt. Nach Abschluss wird er mit der Rechnung verrechnet: Sie zahlen nur den Eigenanteil, das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars bis zu den oben genannten Höchstbeträgen.
Schritt 4: Förderantrag mit iSFP-Nachweis stellen
Wenn Sie eine Maßnahme an der Gebäudehülle angehen — etwa neue Fenster, Dach- oder Fassadendämmung — stellen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA; Ihr Energieberater unterstützt Sie dabei. Im Antrag geben Sie an, dass ein iSFP vorliegt. Beim Einfamilienhaus werden dann bis zu 60.000 € förderfähige Kosten angerechnet, auf den Anteil oberhalb von 30.000 € kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Den Zuschuss erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise. Für den Heizungstausch (KfW 458) gibt es keinen iSFP-Bonus.
Häufige Fragen zum iSFP-Bonus
Leider nein. Der iSFP muss nachweislich vor der Antragstellung beim BAFA vorgelegen haben. Eine rückwirkende Anerkennung — also der iSFP wird nach der Umsetzung oder sogar nach dem Förderantrag erstellt — ist nicht möglich. Wer jetzt noch plant zu sanieren, sollte daher zuerst den Sanierungsfahrplan in Auftrag geben und erst danach die eigentliche Maßnahme beantragen und umsetzen. Wenn Sie bereits in eine laufende Sanierung eingestiegen sind, sprechen Sie uns an — in manchen Fällen lassen sich noch Teilmaßnahmen über einen iSFP fördern, wenn sie noch nicht beantragt wurden.
Ja, genau das ist einer der großen praktischen Vorteile des iSFP: Er gilt in der Regel für einen Zeitraum von 15 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Bonus bei jeder geförderten Maßnahme an der Gebäudehülle in Anspruch nehmen, sofern die Maßnahme im Fahrplan vorgesehen ist oder zumindest sinnvoll damit in Einklang steht. Ein Eigentümer, der seinen Fahrplan heute erstellt und in den nächsten zehn Jahren schrittweise Fenster, Dach und Fassade saniert, profitiert also von der höheren Kostengrenze — und, sobald die förderfähigen Kosten beim Einfamilienhaus über 30.000 Euro liegen, zusätzlich von den 5 % Bonus auf den darüber liegenden Anteil. Das macht den einmaligen Aufwand für den iSFP besonders attraktiv.
Ja, der iSFP-Bonus ist grundsätzlich nicht auf selbstnutzende Eigentümer beschränkt. Auch Vermieter, die in ihren Mietobjekten Einzelmaßnahmen nach BEG EM umsetzen, können ihn nutzen — vorausgesetzt, der iSFP wurde für das entsprechende Gebäude erstellt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Situation etwas komplexer: Hier muss der iSFP das gesamte Gemeinschaftseigentum umfassen, und die WEG als Antragstellerin muss die Voraussetzungen erfüllen. In der Praxis empfehlen wir, das Thema iSFP bei der nächsten Eigentümerversammlung zu beschließen und einen Energieberater mit dem Fahrplan für das Gesamtgebäude zu beauftragen. Für Hausverwaltungen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis begleiten wir diesen Prozess regelmäßig.
